Allgemeine Vorsorge

Vorsorge der gesetzlichen Krankenkassen
Nur durch regelmäßige Untersuchungen lassen sich Krankheiten frühzeitig erkennen und notfalls behandeln. Die Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen sind wichtig und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden.
So lassen sich Krankheiten erkennen, bevor sie Beschwerden verursachen und können schneller behandelt werden. Das erhöht die Heilungsaussichten enorm.
Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
Gesetzlich Versicherte haben zwischen ihrem 18. und 35. Lebensjahr Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Neben der körperlichen Untersuchung mit Blutdruckmessung beinhaltet dieser einfache Gesundheits-Check-up bei entsprechendem Risikoprofil auch die Überprüfung von bestimmten Laborwerten aus Blut und Urin (Gesamt-Cholesterin, Blutzucker).
Ab dem 35. Lebensjahr
Sie haben alle drei Jahre Anspruch auf eine körperliche Untersuchung mit Blutdruckmessung sowie der Überprüfung von bestimmten Laborwerten aus Blut und Urin (vollständiges Lipidprofil, Glucose). Hierbei handelt es sich um den einfachen Gesundheits-Check-up; bei den Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, ist der Gesundheits-Check-up weiterhin alle zwei Jahre möglich.
Zudem besteht alle zwei Jahre ein Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, bei dem die Haut mit bloßem Auge begutachtet wird.
Ab dem 50. Lebensjahr
Männer und Frauen ab 50 Jahren haben einen Anspruch auf ein Beratungsgespräch über das kolorektale Karzinom und auf Informationen über das Früherkennungsprogramm sowie auf eine Vorsorge-Koloskopie.
Eine erneute Vorsorgeuntersuchung kann nach Ablauf von neun Kalenderjahren durchgeführt werden. Bei Frauen und Männern ab 50 Jahren, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung durchführen lassen möchten, können alternativ alle 2 Jahre einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (iFOBT-Test) durchgeführen lassen.
Ab dem 65. Lebensjahr für Männer
Da Männer häufiger als Frauen an einem Bauchaortenaneurysma leiden, haben Männer ab dem 65. Lebensjahr einmalig Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchung ist besonders wichtig, da das Reißen eines Bauchaortenaneurysmas lebensgefährliche Blutungen verursachen kann. Bei der Untersuchung ist es möglich, Erweiterungen und Ausstülpungen der Bauchaorta zu erkennen, um ggf. behandelnde Maßnahmen einzuleiten.